Unsere Teilnahmebedingungen können Sie herunterladen. Download
Teilnahmebedingungen für Teilnehmer/innen am Programm des Ferienwerkes Weisweiler e.V. – nachstehend „Träger“ genannt.
Bitte lesen Sie sich das Kleingedruckte durch, damit es später für keine Seite Ärger gibt. Denn mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an. Zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Reisen gibt es im BGB das Reisevertragsrecht, das natürlich auch für unsere Angebote Gültigkeit hat.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Am Programm des Trägers kann sich grundsätzlich jede/r anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist.
Mit der Anmeldung bietet die/der Teilnehmer/in dem Träger den Abschluss eines Reisever-trages verbindlich an.
Die Anmeldung soll auf den Vordrucken des Trägers erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von der/den/dem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Träger schriftlich bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind die Ausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die Reisebestätigung.
Zahlungsbedingungen
Nach Empfang der Teilnahmebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines ist die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie der Ausschreibung. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird die Restzahlung vier Wochen vor dem Reisebeginn vom angegebenen Konto eingezogen.
Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Tritt die/der Teilnehmer/in vom Vertrag zurück, so verliert der Träger den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann gemäß § 651 i, Abs.2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, Rücktritt von 59 – 30 Tage 25 % des Reisepreises, Rücktritt von 29 – 15 Tage 50 % des Reisepreises, Rücktritt 14 – 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises, Rücktritt 7 – 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 95 % des Reisepreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt der/dem Teilnehmer/in unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die geforderte Entschädigung. Tritt ein/e einzelne/r Teilnehmer/in die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen, sofern diese nicht bereits als Leistung bei unseren Reisen enthalten ist.
Rücktritt und Kündigung durch den Träger
Der Träger kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Der Träger erwartet, dass die/der Teilnehmer/in die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der/die Teilnehmer/in gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der/die Teilnehmer/in dem Träger die Möglichkeit, ihn/sie nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, bei anteiliger Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten der/des Teilnehmers/in. Das gleiche gilt auch, wenn die/der Teilnehmer/in das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. - Wenn der/die Vertragspartner/in trotz Mahnung und Fristsetzung seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
- Bis vier Wochen vor Reiseantritt
Falls die im Prospekt ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Träger bis vier Wochen vor Abfahrt (Zugang der Mitteilung beim/bei der Teilnehmer/in) die Reise absagen. Sie erhalten dann unverzüglich eine schriftliche Benachrichtigung und sämtliche Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in sind ausgeschlossen.
Umbuchungen und Änderungen
Jede Umbuchung und Änderung bedarf der Bestätigung durch den Träger. Hier erheben wir eine Pauschale in Höhe von 16 € pro Person.
Reisepreisabsicherung: Entsprechend dem Reisevertragsrecht haben wir sämtliche Kundengelder unserer Reisen bei der Union-Versicherungs GmbH, Detmold, absichern lassen. Jede/Jeder Teilnehmer/in an unseren Reisen erhält einen Sicherungsschein. Dieser wird mit der Reisebestätigung übersandt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, soweit diese nicht bereits als Leistung bei unseren Reisen enthalten ist.
Haftung
Die vertragliche Haftung des Trägers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des/der Reiseteilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Dies gilt auch für dem/der Reiseteilnehmer/in entstehende Schäden, die allein auf das Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen sind.
Beanstandungen
Die aus einem Reisemangel evtl. resultierenden Ansprüche hat die/der Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Träger geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die/der Teilnehmer/in ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Diese Ansprüche verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der/die Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Träger die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Träger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Träger ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/in über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er der/dem Teilnehmer/in eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Träger ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenen Voraussetzungen, nachträglich Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen.
Zusätzliche Teilnahmebedingungen für Kinder & Jugendfreizeiten
Allgemeines
- Zur Vorbereitung werden alle Teilnehmer/innen und Erziehungsberechtigten ca. 6 Wochen vor Fahrtbeginn zu einem Informationsabend eingeladen, bei dem u.a. die Betreuer vorgestellt und die genauen Abfahrtzeiten bekannt gegeben werden. Teilnahme ist Pflicht.
- Die Teilnehmer/innen haben während der Ferienfahrt auch Freizeit, in der sie in Gruppen zu mindestens drei Kindern oder Jugendlichen, mit Erlaubnis eines Betreuers, in der näheren Umgebung/im Ort/bzw. auf Ausflügen selbständig (ohne Aufsicht) unterwegs sein dürfen (z.B. Eisessen, Stadtbummel, Einkaufen, Telefonieren,...)
- Der/die Teilnehmer/in kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Anordnungen der Leiter/innen bzw. die Hausordnung vorzeitig zurück nach Hause geschickt werden. Die dabei entstehenden Kosten (auch für eine evtl. Begleitperson) tragen die Erziehungsberechtigten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten.
Rauchen, Alkohol und illegale Drogen
- Während der Ferienmaßnahme gilt bei Fahrten ins Ausland analog das Deutsche Jugendschutzgesetz. Demnach ist allen Personen unter 18 Jahren das Rauchen und der Kauf von Rauchwaren verboten.
- Personen unter 16 Jahren ist der Kauf, Besitz oder Verzehr von alkoholischen Getränken jeglicher Art nicht gestattet. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen – mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten – zwar Bier oder Wein trinken (keine branntweinhaltigen Getränke) und ab 18 Jahren rauchen, aber nur in geringem Maße und nur an Orten und zu Zeiten, an denen es die Betreuer/innen ausdrücklich genehmigen. Die schriftliche Genehmigung erfolgt auf unserem Fragebogen (Gesundheitsbogen); diesen erhalten Sie mit der Einladung zum Informationsabend.
- Der Kauf, Besitz und Verzehr von starken Alkoholika (über 15%) ist für alle Teilnehmer/innen verboten. Schon bei einmaliger Zuwiderhandlung gegen diese Regelungen kann dievorzeitige Rückreise des/der Teilnehmers/in auf Kosten der Erziehungsberechtigten vomLeitungsteam angeordnet werden.
- Der Besitz, die Weitergabe oder Einnahme von illegalen Drogen (Haschisch, Ecstasy etc.) ist verboten. Zuwiderhandlungen werden sofort der örtlichen Polizeibehörde gemeldet. Weiterhin muss der/die Teilnehmer/in nach Verständigung der Erziehungsberechtigten umgehend die Heimreise antreten. Kosten hierfür tragen die Erziehungsberechtigten.
Allgemeines
Kommunale Zuschüsse
Sollten kommunale Zuschüsse (Stadt, Gemeinde, Kreis usw.) zu den Ferienmaßnahmen gewährt werden, wird das Ferienwerk Weisweiler e.V. diese beantragen. Eventuelle Zuschüsse werden nach dem Eingang, also unter Umständen erst einige Wochen nach Beendigung der Ferienfreizeit, an Sie zurücküberwiesen. Ein rechtlicher Anspruch auf Zuschüsse besteht nicht. Trotz der angespannten Finanzsituation wird das Ferienwerk Weisweiler e.V. versuchen, gemäß unserer Satzung finanziell schwachen Teilnehmern/innen einen Zuschuss zu den Ferienmaßnahmen aus Vereinsmitteln zu gewähren. Nähere Informationen werden dazu rechtzeitig erfolgen.
Datenschutzhinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das Ferienwerk Weisweiler e.V. benötigt personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Aufgaben zu einer gebuchten Reise stehen. Diese sind u. a. in der Regel: Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift.
Diese werden erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit sie für die gebuchte Reise, Betreuung und Verwaltung der Teilnehmer an einer Reise erforderlich sind.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte findet statt, z.B. um Mitgliederanschreiben zu versenden. Das Recht auf Information über den Umfang und die Verwendung der gespeicherten Daten ist jederzeit gegeben.
Bei Kinder- und Jugendreisen benötigen wir darüber hinaus weitere Daten für die Betreuung während der Ferienmaßnahme. Dies sind z.B. Informationen über etwaige überstandene oder bestehende Krankheiten und nötige Medikation usw. Dazu erhalten Sie einen zusätzlichen Fragebogen vor der Reise. Das Ausfüllen des Fragebogens ist verpflichtend und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Daten werden nicht digital gespeichert und werden nur für die Betreuung während der Freizeit benötigt und in dringenden Fällen an Dritte (z.B. bei einem Arztbesuch) weitergegeben.
Wir sichern Ihnen zu, dass wir die personenbezogenen Daten und die zusätzlichen Informationen bei den Kinder- und Jugendreisen nach den bestehenden rechtlichen Regelungen mit der höchstmöglichen Vertraulichkeit verarbeiten.
Wir beenden die Speicherung der Daten, wenn die gebuchte Reise beendet ist oder Sie der Speicherung Ihrer Daten widersprechen. Es sei denn, dass dem gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten entgegenstehen.
Stand: Dezember 2018